Hans Globke 1898 - 1973

Hans Globke ist ein Verwaltungsjurist und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Staatssekretär im Bundeskanzleramt, dessen Aufbau er maßgeblich prägte. Während der Zeit des Nationalsozialismus ist Globke als Referent für Staatsangehörigkeitsfragen u.a. an dem Kommentar zu den „Nürnberger Rassegesetzen“ beteiligt. Dies führt in der Bundesrepublik wie in der DDR zu scharfer Kritik.

  • 1898

    10. September: Hans Maria Globke wird als Sohn eines Tuchhändlers in Düsseldorf geboren.

  • 1914-1918

    Teilnahme als Soldat am Ersten Weltkrieg.

  • nach 1918

    Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn und Köln. Promotion über das Thema "Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage".

  • 1925

    Beginn der Verwaltungslaufbahn als stellvertretender Polizeipräsident in Aachen.

  • 1929

    Regierungsrat im Preußischen Innenministerium.

  • 1932

    Globke wird aus der preußischen Verwaltung ins Reichsinnenministerium übernommen, dem er bis 1945 als Ministerialrat und Referent für Staatsangehörigkeitsfragen angehört.

  • 1933

    Obwohl er nie Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wird, wirkt Globke an der Formulierung des Gesetzes zur Auflösung des preußischen Staatsrates sowie weiterer Gesetze über die Gleichschaltung der parlamentarischen Gremien in Preußen mit.

  • 1934

    Heirat mit Augusta Vaillant. Aus der Ehe gehen zwei Söhne und eine Tochter hervor.

  • 1936

    Zusammen mit dem SS-Obergruppenführer Wilhelm Stuckart (1902-1953) verfasst er einen Kommentar zu den ein Jahr zuvor erlassenen "Nürnberger Gesetzen". Darin werden das Zusammengehörigkeitsgefühl des "rassisch homogenen deutschen Volkes" propagiert und alle Personen "fremden Blutes", vor allem Juden, als rassisch minderwertig diskriminiert.

  • 1939

    Nachdem die Slowakei dem Deutschen Reich als "Schutzstaat" beigeordnet wurde, erarbeitet Globke den "Kodex des jüdischen Rechts" für die Slowakei, mit dem die Entrechtung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung eingeleitet wird.

    Gleichzeitig unterhält er als praktizierender Katholik und ehemaliges Mitglied der Zentrums-Partei Kontakt zu militärischen und christlichen Widerstandskreisen.

  • 1943

    Sein Antrag auf Parteimitgliedschaft in der NSDAP wird nach dem Einspruch von Martin Bormann abgelehnt. Grund ist wohl Globkes Verbindung zu katholischen Oppositionskreisen um den Berliner Bischof Konrad Graf von Preysing (1880-1950).

  • 1945

    Vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg wird er von seinem ehemaligen Kollegen Robert Kempner (1899-1993), der 1935 in die USA ausgewandert war und in Nürnberg als Vertreter der Anklage amtiert, entlastet. Ausschlaggebend sind vor allem Globkes Kontakte zur Opposition im Dritten Reich.

  • nach 1945

    Vizepräsident des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen.

  • 1949

    Oktober: Globke wird auf Wunsch Konrad Adenauers als Ministerialdirigent in das neugeschaffene Bundeskanzleramt berufen, das er zum Regierungsinstrument des Kanzlers ausbaut.

  • 1950

    Globke übernimmt als Ministerialdirektor die Leitung der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten.

  • 1953

    27. Oktober: Trotz heftiger Proteste seitens der Opposition und der Presse wegen seiner politischen Vergangenheit macht ihn Adenauer zu seinem Staatssekretär und wichtigsten Mitarbeiter. Globke wird als Adenauers "rechte Hand" bezeichnet.

  • 1956

    Globke gerät immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik, vereinzelt auch aus den Reihen der Christlich Demokratischen Union (CDU).

    Vorgeworfen wird ihm neben der Mitverantwortung für die Nürnberger Rassegesetze vor allem die Einführung des "J"-Stempels in Reisepässe, der Juden den Fluchtweg in die Schweiz versperrte. Auf Globkes Initiative sollen auch die zwangsweisen Namenszusätze "Israel" und "Sarah" für Juden eingeführt worden sein.

    Globke beteuert dagegen, er habe die von Hitler geforderten Maßnahmen zu mildern versucht und betont seine Kontakte zum Widerstand während der Zeit des Nationalsozialismus.

  • 1961

    Mai: Globke wird in einem Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Kontakts mit Adolf Eichmann freigesprochen.

    Herbst: Globke strengt einen Zivilprozess gegen den Hamburger Verlag Rütten und Löning an, der ihn in einem Buch als Handlanger der Nationalsozialisten charakterisiert hatte.

    Der Prozess endet im Folgejahr mit einem Vergleich, der die Beklagten verpflichtet, das Buch nicht mehr in der von Globke beanstandeten Form herauszubringen.

    Trotz heftiger Angriffe und mehrerer Rücktrittsangebote hält Adenauer an ihm fest.

  • 1963

    Mit dem Ziel, Bundeskanzler Adenauer außen- wie innenpolitisch zu schaden, startet die DDR eine Propaganda-Kampagne gegen Globke.

    Das Oberste Gericht der DDR verurteilt ihn schließlich in einem Schauprozess in Abwesenheit zu lebenslanger Haft.

    15. Oktober: Mit Adenauers Rücktritt scheidet auch Globke aus dem Staatsdienst aus. Er tritt in den folgenden Jahren noch mehrmals als Zeuge in NS-Prozessen auf.

    Globke möchte sich in der Schweiz niederlassen, erhält aber keine Aufenthaltsgenehmigung.

  • 1973

    13. Februar: Hans Globke stirbt nach langer Krankheit im Alter von 74 Jahren in Bonn.

 

(sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 15.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Wirtz, Susanne: Biografie Hans Globke, in: LeMO-Biografien, Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/biografie/hans-globke.html
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