1949-55 |
Parlamentarische Demokratie: Direktmandat |
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Seit der Bundestagswahl 1953 wird die Hälfte der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages über die Erststimme direkt in ihrem Wahlkreis gewählt,
die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Parteiliste.
Das Direktmandat erhält der Kandidat, der die relative Mehrheit der
Erststimmen bekommt, unabhängig vom Abschneiden seiner Partei. Erzielt
eine Partei drei oder mehr Direktmandate, erhält sie Sitze im Bundestag
entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreiten konnte. So erreicht die Partei des Demokratischen
Sozialismus (PDS) bei der Bundestagswahl 1994 vier Direktmandate - und damit zwei Sitze im Bundestag
- aber nur 4,4 Prozent der Zweitstimmen. (sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |