1949-55

 

SED-Staat: Volkskammer

Plakat: Die Regierung des Volkes, 1950
Wahlplakat der Nationalen Front zur Volkskammerwahl, 1950

Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat, das kollektive Staatsoberhaupt der DDR. Die Volkskammer besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die Christlich Demokratische Union (CDU), die Liberal Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die National Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), ferner Massenorganisationen wie der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund (KB), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Über die von ihr beherrschten Massenorganisationen übt die SED den bestimmenden Einfluss aus.

Der aus 330 Mitgliedern bestehende 2. Deutsche Volksrat proklamiert sich am 7. Oktober 1949 zur provisorischen Volkskammer und setzt die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Mit der Regierungsbildung wird der ehemalige Vorsitzende der Ost-SPD, Otto Grotewohl, beauftragt. Er bleibt bis zu seinem Tod 1964 Ministerpräsident. Die erste Regierung der DDR, die aus 14 Ministern besteht, wird am 12. Oktober durch die Volkskammer bestätigt.

Nach Artikel 48 der Verfassung der DDR hat die Volkskammer die alleinige verfassungsändernde und legislative Kompetenz. Tatsächlich bestimmt jedoch das Politibüro der SED den politischen Kurs.
Die ersten Wahlen zur Volkskammer finden erst im Oktober 1950 statt. Vielerorts wird offen abgestimmt. Das Wahlergebnis weist die Bestätigung der Einheitslisten durch 99,7 Prozent der Wähler aus. Auch bei allen späteren Volkskammerwahlen liegt die Zustimmung zu den Einheitslisten stets bei über 90 Prozent. Die Zusammensetzung der Regierung wird durch die Wahlen nicht beeinflusst. Die Volkskammer hat keine Macht, sondern darf den Beschlüssen von Partei- und Staatsführung lediglich zustimmen.
Die einzige Abstimmung, bei der die Volkskammer nicht einstimmig entscheidet, ist 1972 die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen: Einige Abgeordnete der DDR-CDU stimmen gegen das Gesetz, acht Abgeordnete enthalten sich.
Die Volkskammer tagt ungefähr dreimal jährlich. Seit 1976 finden ihre Sitzungen im kleinen Saal im Palast der Republik in Berlin statt

Zu einer echten Volksvertretung wird die Volkskammer erst mit der friedlichen Revolution 1989: Am 18. März 1990 finden die ersten und einzigen freien Parlamentswahlen in der DDR statt. Die von der CDU geleitete "Allianz für Deutschland" gewinnt mit knapp 48 Prozent die Wahl. Lothar de Maizière (geb.1940) wird Ministerpräsident und bildet eine große Koalition aus CDU, SPD, Liberalen, DSU und einem parteilosen Abgeordneten. Volkskammerpräsidentin wird Sabine Bergmann-Pohl (CDU). Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 werden 144 von der Volkskammer gewählte Abgeordnete Mitglieder des Bundestages.

(ag/sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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