1945-49

 

Alliierte Besatzung: Alliierter Kontrollrat

Photo: Sitz des Alliierten Kontrollrats, 1945-1948
Geschirr: Teller aus dem Galaservice des Alliierten Kontrollrates, 1945

Der Alliierte Kontrollrat, der seinen Sitz im ehemaligen Berliner Kammergericht hat, ist das oberste Regierungsorgan der Besatzungsmächte. Er besteht aus den vier Oberbefehlshabern der Besatzungsarmeen. Gemeinsam und einstimmig sollen sie in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten entscheiden. Mitglieder des Kontrollrates, der am 30. Juli 1945 erstmalig zusammentritt, sind zunächst Marschall Georgi K. Schukow, der Eroberer Berlins, General Dwight D. Eisenhower, Oberkommandierender der britisch-amerikanischen Invasionsstreitkräfte in Europa, Feldmarschall Sir Bernard L. Montgomery und General Jean Joseph-Marie Gabriel Lattre de Tassigny.

Die im Potsdamer Abkommen festgelegten Ziele werden vom Alliierten Kontrollrat in Proklamationen, Gesetze und Befehle umgesetzt, die dann in den jeweiligen Besatzungszonen durchgeführt werden sollen. Außerdem befasst sich der Kontrollrat mit der Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze und Verordnungen.

Das zunehmende Misstrauen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion, aber auch die eigenen Vorstellungen Frankreichs in Bezug auf Deutschland lähmen die Arbeit des Kontrollrates. Aus Protest gegen den Beschluss der Londoner Sechsmächtekonferenz (23. Februar bis 6. März 1948), einen westdeutschen Bundesstaat zu gründen, verlässt der Vertreter der UdSSR dann am 20. März 1948 die Sitzung des Alliierten Kontrollrates, der daraufhin nicht mehr zusammentritt.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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