1945-49 |
Entstehung zweier deutscher Staaten: Grundgesetz |
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Den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder werden am 1. Juli 1948 von den Militärgouverneuren die "Frankfurter Dokumente" übergeben, die unter anderem die Aufforderung zur Ausarbeitung einer Verfassung enthalten. Auf einer Konferenz im Hotel "Rittersturz" bei Koblenz beschließen die Ministerpräsidenten 10 Tage später, dieser Aufforderung nachzukommen, doch statt eines regulären Staates nur ein Provisorium zu gründen, um die deutsche Teilung nicht weiter zu vertiefen. Sie lehnen auch den Begriff "Verfassung" ab und schlagen stattdessen ein Grundgesetz vor, welches auch nicht von einer verfassunggebenden Versammlung, sondern lediglich durch einen Parlamentarischen Rat entworfen werden soll. Auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet dann im August 1948 ein von den Ministerpräsidenten berufener Ausschuss "Richtlinien für ein Grundgesetz". Auf Basis der Ausarbeitungen
des Verfassungskonvents beschließt der Parlamentarische Rat am 8.
Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz. Die Besatzungsmächte
stimmen ebenso zu wie die Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns.
Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichen,
tritt es auch in Bayern in Kraft. Am 23. Mai 1949 wird es in Bonn feierlich
verkündet und unterzeichnet.
(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Video: Verabschiedung des Grundgesetzes, 1949
Quelle: Deutsche Wochenschau |