1990/91 -heute

 

Folgen der deutschen Einheit: Änderung des Asylrechts

Zeitschrift "Der Spiegel" zum Asylrecht, 1992
Plakat der rechtsextremistischen Partei "Die Republikaner" zum Asylrecht, 1991
Plakat: Deutsche Asylanten, 1993

Während sich seit Beginn der 90er Jahre rechtsextremistische Gewalttaten häufen und Wohnungen von Ausländern und Asylbewerbern sogar in Brand gesteckt werden, findet in Deutschland eine Debatte über die Änderung des Asylrechts statt. Artikel 16 des Grundgesetzes sichert politisch Verfolgten Asyl zu. Dieses einklagbare Individualrecht des politisch verfolgten Ausländers in Deutschland ist weltweit bisher einzigartig. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats zogen 1949 damit eine Lehre aus den Erfahrungen der NS-Zeit. Um die zunehmende Zahl von Asylbewerbern zu bremsen, will die Koalition aus CDU, CSU und F.D.P. die Verfassung ändern. Nach heftigen innerparteilichen Kontroversen stimmt die SPD 1993 einer Grundgesetzänderung zu.

Asylrechtsänderung am 26. Mai 1993, während ihre Gegner mit Demonstrationen und Blockaden im Bonner Regierungsviertel protestieren. Die Reform des Asylgrundrechts und das angepasste Asylverfahrensgesetz treten am 1. Juli 1993 in Kraft. Die Verfassungsänderung schränkt das Recht, einen Asylantrag zu stellen, erheblich ein. Abgewiesen wird, wer aus einem als sicher geltenden Herkunftsland oder aus einem sicheren Drittland einreist. Seitdem sinkt die Zahl der Asylbewerber. 1992 stellen etwa 438.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Asyl, von denen nur 4,3 Prozent anerkannt werden. 1994 sinkt ihre Zahl auf 127.000 Antragsteller, 1997 sind es nur noch 104.000. Zudem steigt die Zahl der Abschiebungen: So werden 1997 38.000 Asylbewerber in ihre Heimat abgeschoben. Die Zahl der Asylanträge sinkt in den folgenden Jahren kontinuierlich. 2005 beträgt sie noch 42.908. Die meisten Asylbewerber stammen aus Serbien, Montenegro, der Türkei und dem Irak.

Von kirchlichen und anderen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem Menschenrechtsorganisationen, wird die Grundgesetzänderung als Aushöhlung des Rechts auf Asyl kritisiert. Die Einschätzung, welches der Herkunftsländer auch wirklich als "sicher" gelten kann, ist mitunter strittig. Die meisten Flüchtlinge trifft jedoch die Drittstaatenklausel: Wer über ein Nachbarland oder ein anderes EU-Land einreist, kann sofort ohne Einzelfallprüfung abgewiesen werden und darf keinen Antrag auf Asyl stellen. Deutschland, so wird kritisiert, delegiere so die Verantwortung an die Nachbarstaaten.

Dokument Gesetz: Asylrecht, 1993
Dokument Bericht: Verhandlungen des Deutschen Bundestages zur Asylrechtsänderung, 1993

(ke/reh) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Geteiltes DeutschlandDeutsche EinheitGegenwartHomeLeMOImpressum