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Friedensvertrag für Gesamtdeutschland, 1951 Ein Friedensvertrag zwischen Gesamtdeutschland und den Siegermächten ist für die DDR Voraussetzung für die Wiedervereinigung. Aus Sicht des ostdeutschen Staates birgt jede Form vertraglicher Annäherung zwischen der Bundesrepublik und dem Westen als "Separatvertrag" die Gefahr eines Krieges zwischen den Blöcken.
HdG Bonn, 90/11/340 |
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