In der DDR zugelassene Kraftfahrzeuge müssen außerhalb der DDR das Kennzeichen "DDR" führen; andere Zeichen sind verboten. Mit dieser Anordnung vom 1.1.1974 grenzt sich die DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ab, da das zuvor gemeinsame Kennzeichen "D" für Kraftfahrzeuge in der DDR nun nicht mehr erlaubt ist. Das Durchstreichen der Buchstaben "D" und "R" nach dem November 1989 ist Ausdruck der politischen Forderung in der Bevölkerung nach Wiedervereinigung.
- Ort und Zeit:
- DDR, 1989
- Objektart:
- Alltagskultur
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1992/07/299, Foto: Thünker/Schaarschmidt