Bundesrepublik und DDR vereint: Am 3. Oktober 1990 tritt der Vertrag zur "Herstellung der Einheit Deutschlands" in Kraft. Er enthält detaillierte Regelungen, um Gesetze und Lebensverhältnisse in den über 40 Jahre lang getrennten Teilen Deutschlands anzugleichen und zu vereinheitlichen. In den fünf neuen Bundesländern, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, gilt nun das Grundgesetz. Der 3. Oktober wird als erster und einziger gesamtdeutscher Nationalfeiertag festgelegt.
- Ort und Zeit:
- Berlin, 31.08.1990
- Objektart:
- Dokument
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1994/05/0344.1.3, Foto: Thünker/Schaarschmidt