• In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.
  • In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.
  • In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.
  • In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.
  • In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.
  • In einer dunkelblauen Mappe mit dem Bundesadler (Goldprägung) auf der Vorderseite befindet sich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands.

Dokument "Einigungsvertrag"

Bundesrepublik und DDR vereint: Am 3. Oktober 1990 tritt der Vertrag zur "Herstellung der Einheit Deutschlands" in Kraft. Er enthält detaillierte Regelungen, um Gesetze und Lebensverhältnisse in den über 40 Jahre lang getrennten Teilen Deutschlands anzugleichen und zu vereinheitlichen. In den fünf neuen Bundesländern, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, gilt nun das Grundgesetz. Der 3. Oktober wird als erster und einziger gesamtdeutscher Nationalfeiertag festgelegt.

Ort und Zeit:
Berlin, 31.08.1990
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1994/05/0344.1.3, Foto: Thünker/Schaarschmidt

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