Der französische Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnen im Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Der sogenannte Élysée-Vertrag sieht eine weitreichende Zusammenarbeit beider Länder in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen vor. Der Vertrag wird als Akt der Versöhnung beider Völker gewertet.
Der Vertrag ist auch äußerlich ungewöhnlich. Am Rand des schweren Büttenpapiers ist nicht ein feiner, blauer Rahmen - wie sonst üblich bei den deutschen Ausfertigungen solcher Abkommen -, sondern eine rote Linie. Der Grund hierfür ist, dass man 1963 auf deutscher Seite nicht davon ausgeht, einen völkerrechtlichen Vertrag mit Frankreich zu schließen. Die deutsche Delegation benutzt deshalb das Vertragspapier der Franzosen. Eine passende Mappe wird bei einem Geschäft der Firma Hermès gekauft. Da man auch das private Siegel Adenauers nicht mitgenommen hat, lässt man in Paris schlichte Siegel nachschneiden, die die Initialen der beiden deutschen Unterzeichner, Bundeskanzler Konrad Adenauer und Außenminister Gerhard Schröder, tragen.
Der Vertrag besiegelt den Wunsch beider Nationen nach dauerhafter Partnerschaft und Zusammenarbeit: Abstimmung in der Außen- und Verteidigungspolitik, aber auch Bildungsförderung und Jugendaustausch sind Schwerpunkte der Vereinbarungen. Gegenseitige persönliche Wertschätzung spiegelt sich in den Ansprachen der Staatsmänner anlässlich der Unterzeichnung im Élysée-Palast.
- Ort und Zeit:
- Paris, 22.01.1963
- Objektart:
- Dokument
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1994/05/0252