• Entnazifizierungsbescheinigung für Lothar Rosenstiel: Bräunlich-weißer Vordruck, handschriftlich ausgefüllt. Im Kopf: Großhessisches Staatsministerium / Der Minister für Wiederaufbau / und politische Befreiung / Der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer / ... / Auf Grund der Angaben in Ihrem Meldebogen sind Sie von dem Gesetz / zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946 / nicht betroffen. Mit Stempel und Unterschrift. Rückseite: Empfangsbescheinigung.

Entnazifizierungsbescheinigung

Hauptschuldiger, Belasteter, Minderbelasteter, Mitläufer, Entlasteter: In diese fünf Kategorien stufen die Spruchkammern in den Entnazifizierungsverfahren die Betroffenen ein. Lothar Rosenstiel gilt als vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus "nicht betroffen", das heißt entlastet.

Die Bescheinigung des Großhessischen Staatsministeriums erklärt, dass Lothar Rosenstiel (1915-1995) nicht vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05.03.1946 betroffen ist. Er hatte auf einem Meldebogen Auskunft über seine Dienstzeit beim Reichsarbeitsdienst (RAD) und bei der Wehrmacht gegeben. Im Rahmen der Entnazifizierung mussten die Deutschen nach Ende des Zweiten Weltkrieges genaue Angaben über ihre Zugehörigkeit zu NS-Organisationen machen.

Ort und Zeit:
amerikanische Besatzungszone, 25.06.1947
Objektart:
Dokument
Ausmaß:
14,8 x 19,2 cm
Bildnachweis:
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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