• Ein Journalist informiert den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, dass der Nordwestdeutsche Rundfunk die Verabschiedung des Grundgesetzes im Rundfunk überträgt.

Dokument Übertragung Verkündigung Grundgesetz

In seinem Schreiben informiert der Journalist Otto Schumacher-Hellmold den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, dass der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) die Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 live im Rundfunk überträgt.

Der Parlamentarische Rat tagt seit dem 1. September 1948 in Bonn, um über ein Grundgesetz für einen westdeutschen Staat zu beraten. Schumacher-Hellmold berichtet für den NWDR über die Verhandlungen in Bonn.

Ort und Zeit:
Köln, 23. Mai 1949
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
PA-DBT 2004, Z 5 2/1
Urheber:
Schumacher-Hellmold, Otto (Verfasser)

Nordwestdeutscher Rundfunk

Funkhaus Köln

Anschrift (22c) Köln/Rhein

Dagobertstrasse 38

Fernsprechnummer 70141

Postcheckkonto 151312

Abteilung

Ihr Schreiben vom

Ihr Zeichen

Köln, den 23.5.1949

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der feierliche Schlußakt am heutigen Nachmittag von fast allen deutschen Sendern direkt übertragen wird. Die Sender übertragen in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr. Darf ich Sie bitten, mit dafür Sorge zu tragen, daß spätestens um 16.05 Uhr die Feier beginnt, da ansonsten der Eindruck dieses Schlußaktes durch eine längere Einführung wesentlich gemindert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schumacher-Hellmold [handschriftlich]

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