Die Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erfolgt vier Monate nach Gründung der DDR: Die Volkskammer beschließt das Gesetz einstimmig am 8. Februar 1950. Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 21. Februar 1950 erhält das Gesetz Gültigkeit.
- Zeit:
- 21.02.1950
- Objektart:
- Druckgut
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1995/12/0114 (Reproduktion)