Abgebildet ist die "Erklärung zur Passierscheinfrage", eine Wurfsendung des Senats von Berlin zum 2. Passierscheinabkommen.
- Ort und Zeit:
- Berlin-West, 24.09.1964
- Objektart:
- Druckgut
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1989/4/083.0164
- Urheber:
- Der Senat von Berlin (Hrsg.)
Dieses Objekt ist eingebunden in folgende LeMO-Seiten:
Erklärung zur Passierscheinfrage
Am 24. September 1964 wurde eine Übereinkunft über Erleichterungen im innerstädtischen Personenverkehr erzielt. Die Bundesregierung hat ihr zugestimmt. Die Billigung unserer Schutzmächte liegt vor.
Die erweiterte Übereinkunft bedeutet: Für ein Jahr sind in begrenztem Umfang Besuche möglich. Leider nur von West- nach Ostberlin, und leider nur für Verwandte.
Diese Übereinkunft wurde "ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte" getroffen. Sie hat also mit einer Anerkennung der Herrschaftsverhältnisse im anderen Teil unserer Stadt nichts zu tun.
Es ist einwandfrei festgelegt: Die Passierscheinstellen unterstehen dem Senat von Berlin. Dort arbeiten unsere Beamten in gleicher Zahl wie Bedienstete aus Ostberlin. Diese üben hier keinerlei Hoheitsbefugnisse aus.
In der Vereinbarung wurde ausdrücklich erklärt: "Beide Seiten stellen fest, daß eine Einigung über Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte." Das gilt auch für das Antragsformular. Wer also einen Antrag stellt, bemüht sich um einen Verwandtenbesuch in Ostberlin. Er gibt damit keine Zustimmung zu der Beschriftung auf dem Ostberliner Formular.
Die Zustimmung zur Passierscheinübereinkunft bedeutet: Wir wollen den Menschen in beiden Teilen der gespaltenen Stadt helfen.
Wir wissen, daß diese technische Übereinkunft den freien Personenverkehr in Berlin nicht ersetzen kann. Unsere Ziele bleiben unverändert: Freizügigkeit, Selbstbestimmung, Wiedervereinigung.
Der Senat von Berlin
Berlin, den 24. September 1964