Die junge Bundesrepublik ist noch kein souveräner Staat. Im Besatzungsstatut vom 21. September 1949 haben sich die Westmächte zahlreiche Befugnisse vorbehalten, die sie weiterhin ausüben. Die Alliierte Hohe Kommission bestimmt in den Bereichen Außenpolitik, Außenhandel, Devisenverkehr, Reparationen und Entmilitarisierung. Sie wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und kann Gesetze, die der Bundestag verabschiedet hat, ablehnen. Sitz der Kommission ist ein Hotel auf dem Petersberg mit Blick auf Bonn. Das Besatzungsstatut bleibt bis zu den Pariser Verträgen 1955 in Kraft.

Petersberger Abkommen

Eines der politischen Ziele von Bundeskanzler Konrad Adenauer ist es, Schritt für Schritt mehr Handlungsfreiheit für die Bundesrepublik zu gewinnen. Am Anfang steht das am 22. November 1949 geschlossene Petersberger Abkommen: Die Bundesrepublik darf konsularische Beziehungen zu anderen Staaten aufnehmen und in internationale Organisationen eintreten. Die Demontagen der Westmächte werden weitestgehend beendet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bundesrepublik, die von ihr als diskriminierend betrachtete internationale Kontrolle des Ruhrgebietes zu akzeptieren.

Im Bundestag streiten Regierung und Opposition heftig über das Abkommen. Die SPD wirft Adenauer vor, für geringfügige Zugeständnisse einen zu hohen Preis bezahlt zu haben. Oppositionsführer Kurt Schumacher beschimpft Adenauer als "Kanzler der Alliierten".

Auswärtiges Amt

Das Besatzungsstatut wird im März 1951 erneut abgeändert: Die Bundesrepublik erhält größere außenpolitische Freiheiten. Das Auswärtige Amt wird eingerichtet, dessen Leitung Adenauer übernimmt.

(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 22.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Alliierte Hohe Kommission, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/alliierte-hohe-kommission.html
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