• Dokument des Bundeskanzleramts, das für Bundeskanzler Willy Brandt Argumente für das deutsche-deutsche Gipfelgespräch mit dem Ministerratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Willi Stoph, am 19. März 1970 in Erfurt zusammenfasst. Gegenstand sind die deutsch-deutschen Beziehungen.
  • Dokument des Bundeskanzleramts, das für Bundeskanzler Willy Brandt Argumente für das deutsche-deutsche Gipfelgespräch mit dem Ministerratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Willi Stoph, am 19. März 1970 in Erfurt zusammenfasst. Gegenstand sind die deutsch-deutschen Beziehungen.
  • Dokument des Bundeskanzleramts, das für Bundeskanzler Willy Brandt Argumente für das deutsche-deutsche Gipfelgespräch mit dem Ministerratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Willi Stoph, am 19. März 1970 in Erfurt zusammenfasst. Gegenstand sind die deutsch-deutschen Beziehungen.

Dokument Argumentationspapier "völkerrechtliche Anerkennung"

Dokument des Bundeskanzleramts, das für Bundeskanzler Willy Brandt Argumente für das deutsche-deutsche Gipfelgespräch mit dem Ministerratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Willi Stoph, am 19. März 1970 in Erfurt zusammenfasst. Gegenstand sind die deutsch-deutschen Beziehungen.

Das Dokument nennt Argumente gegen eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik und enthält handschriftliche Korrekturen Brandts. Westdeutschland könne Ostdeutschland nicht als Ausland betrachten. Dennoch sei ein besonders enges Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten wünschenswert, da es im "Kalten Krieg" von internationaler Bedeutung sei. Dies soll durch einen Vertrag geregelt werden.

Die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen sind Hauptforderungen des SED-Regimes in den Gesprächen.

Ort und Zeit:
Bonn, 16. März 1970
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Bundesarchiv, B 136 / 3280 / 7/8
Urheber:
Bundeskanzleramt/Willy Brandt

Dieses Objekt ist eingebunden in folgende LeMO-Seiten:

Repliken + weitere Argumentation (teilweise) korrigiert von BK [handschriftlich]

Bonn, den 16. März 1970

Forderung nach völkerrechtlicher Anerkennung

Replik

DDR kein Ausland

Für uns ist im Verhältnis zur DDR entscheidend, daß wir sie nicht als Ausland betrachten. Nach unserer Auffassung kann das Verhältnis zwischen den beiden Staaten in Deutschland nicht genau das gleiche sein wie ihre jeweiligen Beziehungen mit Staaten außerhalb Deutschlands; es hat vielmehr einen besonderen Charakter.

Ich weiß, daß es auf Ihrer Seite Mißtrauen gegen dieses Konzept gibt: Manche glauben, wir hätten Hintergedanken dabei. Deshalb ist es gut, wenn wir anfangen, alle Fragen offen zu erörtern. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Wir wollen uns weder irgendwelche Vormundschaftsrechte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes anmaßen, noch der DDR einen minderen Status zuschreiben, als wir für uns selbst in Anspruch nehmen.

Sonderverhältnis

Wenn wir von einem zwischenstaatlichen Sonderverhältnis sprechen, so liegt darin nichts, was von der ["von der" gestrichen, darüber handschriftlich "die"] Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung zwischen unseren beiden Staaten abtragen ["abtragen" gestrichen, darüber handschriftlich "reduzieren"] würde. Wir berücksichtigen dabei nur die besonderen Bedingungen in Deutschland, von denen ja auch Sie ausgehen.

Die Verfassungen beider deutscher Staaten sind auf die (sic!) Einheit der Nation gegründet und sehen vor, daß die Spaltung keine Dauerlösung bleiben soll. Beide haben Verträge mit jeweils einem Teil der Signatare der Viermächteabkommen, die besondere

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Klauseln enthalten, die sich auf Deutschland als ganzes beziehen. Von den familiären Verbindungen und der gemeinsamen Vergangenheit brauche ich gar ["gar" gestrichen] nicht noch einmal zu sprechen. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß auch Ihre Regierung grundsätzlich - nach den öffentlichen Reden und Erklärungen zu urteilen - auf den westlichen Teil Deutschlands mit anderen Augen sieht als auf das Ausland. Mir scheint es hier eher um den Abbau von Mißtrauen zu gehen als um gegensätzliche Beurteilung der sachlichen Kriterien des besonderen Verhältnisses zwischen beiden deutschen Staaten.

Entscheidend: Gestaltung des Vertrages

M.E. ist die Anerkennungsfrage auf beiden Seiten mit viel zuviel Ballast befrachtet worden. Worum es wirklich geht, ist die sachliche Ausgestaltung des Vertrages [handschriftlich hinzugefügt "bzw. der Verträge"] zwischen beiden Staaten. Auch Ihre Regierung wünscht ja nicht Anerkennung als Selbstzweck sondern den Abschluß eines Vertrages zur Regelung unseres Verhältnisses. Wir kommen nicht weiter, wenn wir nur gegensätzliche Grundsätze wiederholen. Wir sollten deshalb daran gehen, eine Einigung über die sachlichen Fragen zu suchen, die in dem Vertrag geregelt werden sollen.

Wenn über den Inhalt des Vertrages Einvernehmen erzielt ist, dann mögen die Juristen beurteilen, welche Bezeichnung dazu paßt. Wir gehen davon aus, daß eine Reihe bestimmter Fragen unseres gegenseitigen Verhältnisses speziell geregelt werden muß und daß im übrigen die allgemein anerkannten Prinzipien des zwischenstaatlichen Rechts Anwendung finden.

Verbindlichkeit

Auf jeden Fall wir (sic!) der Vertrag zwischen beiden Staaten in Deutschland volle rechtsverbindliche Kraft haben. Wenn die Bundesrepublik Deutschland vertragliche Verpflichtungen gegenüber einem anderen Staat eingeht, dann bindet sie sich ohne Vorbehalt.

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Das gilt ohne Unterschied für alle Staaten, und es gilt gegenüber der DDR nicht deshalb weniger, weil wir im Interesse der gemeinsamen Nation zwischen den beiden Staaten in Deutschland ein besonders enges Verhältnis wünschen. Im übrigen wird eine vertragliche Regelung des Verhältnisses zwischen BRD und DDR eine maßgebliche internationale Bedeutung zu den beiden deutschen Staaten zugrunde legen würden.

lo