Am 21. Dezember 1972 erklären die Regierungen der Bundesrepublik und der DDR einen gegenseitigen Gewaltverzicht und die Achtung ihrer territorialen Unantastbarkeit. Zur Normalisierung der Beziehungen sowie zur Regelung humanitärer und praktischer Fragen werden weitere Abkommen geschlossen. Ungeachtet unterschiedlicher Auffassungen zu grundsätzlichen Fragen, darunter der nationalen, entwickeln die Bundesrepublik und die DDR gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
- Ort und Zeit:
- Berlin-Ost, 21.12.1972
- Objektart:
- Dokument
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1994/06/0164