Die tageszeitung spitzt in ihrer Hauptschlagzeile die in der deutschen Öffentlichkeit kontrovers geführte Debatte zu. Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung einstuft.
- Zeit:
- 04.07.2012
- Objektart:
- Druckgut
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 2013/03/0027
- Urheber:
- TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH (Verlag)