Recht auf körperliche Selbstbestimmung
"Wir haben abgetrieben" - dieses Selbstbekenntnis sorgt im Juni 1971 für erregte Debatten in der Bundesrepublik. 374 Frauen, darunter Prominente wie Romy Schneider, bekennen öffentlich in der Zeitschrift "Stern", dass sie Schwangerschaftsabbrüche haben vornehmen lassen und sich damit strafbar gemacht haben. Ins Leben gerufen hat die Aktion eine Gruppe von Frauenrechtlerinnen um die Journalistin Alice Schwarzer. Sie setzt sich ein für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Frauen. Abtreibungen sollen legal werden. Abtreibungsgegner vertreten religiöse und ethische Positionen. 2012 sorgt ein Gerichtsurteil zur Beschneidung von Jungen für Aufregung: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes sei höher zu bewerten als die Religionsfreiheit der Eltern. Das heißt, Juden und Muslime machen sich strafbar, wenn sie ihre Söhne aus religiösen Motiven beschneiden. Gläubige sind empört und verunsichert. Die Zeitung "taz" spricht vom "Kulturkampf um die Vorhaut". Darf der Staat im Falle einer Schwangerschaft das Recht der Frau auf körperliche Selbstbestimmung einschränken? Wiegt die körperliche Unversehrtheit eines Kindes mehr als das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern?
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 31.10.2014
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Recht auf körperliche Selbstbestimmung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, URL: http://www.hdg.de/lemo/themen/demokratie-und-diktatur/wie-frei-bin-ich/recht-auf-koerperliche-selbstbestimmung.html
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