Diese Karikatur dient im Prozess gegen Alois Kuhn als Beweismittel.
Kuhn lebt nach einem abgelehnten Ausreiseantrag und der Aufgabe seiner Tätigkeit als Ingenieur überwiegend vom privaten Verkauf seiner künstlerischen Arbeiten. Die stellt er in einem ungenutzten Schaufenster aus. Die wenigen politischen Karikaturen kritisieren die DDR in ungewöhnlich offener Form.
Kuhn wird von der Staatssicherheit überwacht. Als man ihm am 1. August 1979 die Ausstellung seiner Zeichnungen verbietet, legt er ein Blatt mit einem umgekippten Tuscheglas aus, auf dem er das Verbot öffentlich macht. Am 9. August 1979 folgt die Verhaftung und kurz darauf die Verurteilung zu eineinhalb Jahren Haft. Ende März 1980 gelangt Kuhn durch einen Häftlingsfreikauf in die Bundesrepublik.
Die Karikatur erhält Kuhn aus den Akten der BStU zurück.
- Ort und Zeit:
- DDR, Erfurt, 1978
- Objektart:
- Karikatur
- Bildnachweis:
- Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. H 2006/09/0021
- Urheber:
- Kuhn, Alois (Karikaturist)