Meinungsfreiheit
"Es lebe der Jubel!": Mit dieser Karikatur kritisiert der Erfurter Künstler Alois Kuhn öffentlich die Partei- und Staatsführung der DDR. Zu sehen ist sie im Schaufenster seines Wohnhauses. Kuhn lebt davon, seine Zeichnungen privat zu verkaufen, denn er ist nicht Mitglied im Verband Bildender Künstler - dies ist Vorraussetzung, um in der DDR als freischaffender Künstler arbeiten zu können. Durch seine Karikaturen gerät er ins Fadenkreuz der Staatssicherheit: Vier Jahre lang überwachen ihn Mitarbeiter und fotografieren für die Ermittlungen sein Haus. In der SED-Diktatur existiert Meinungsfreiheit nicht, politische Gegner und Kritiker werden verfolgt. Am 1. August 1979 verbietet die Stadt Erfurt Alois Kuhn, seine Karikaturen weiterhin öffentlich zu zeigen und zu verkaufen. Daraufhin legt er im Schaufenster ein Blatt aus, auf dem er das Verbot öffentlich macht. Am 10. August 1979 verhaftet das SED-Regime den Künstler. Wegen "öffentlicher Herabwürdigung der staatlichen Organe" wird er zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 10.01.2018
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Meinungsfreiheit, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, URL: http://www.hdg.de/lemo/themen/demokratie-und-diktatur/wie-frei-bin-ich/meinungsfreiheit.html
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