• Textplakat, Plakatbeschriftung schwarz, holzschnittartig: Befehl Nr. 2 / des Obersten Chefs der Sowjetischen / Militärischen Administration / 10. Juni 1945 Berlin ..., es folgt eine Abschnitt über die Besetzung Berlins und die bedingungslose Kapitulation, In Anbetracht des oben Ausgeführten b e f e h l e  i c h: / 1. ... die Schaffung und / Tätigkeit aller antifaschistischer Parteien zu erlauben .../ 2. ... das Recht zur Vereinigung in freie Gewerkschaften und Organisationen .../ 3. Alle in den Punkten 1 und 2 erwähnten antifaschistischen Parteiorganisationen / und freien Gewerkschaften ... zu registrieren ... / 4. ... die / Tätigkeit aller in den Punkten 1 und 2 erwähnten Organisationen unter der Kon- / trolle der Sowjetischen Militärischen Administration ... / 5. ... die ganze faschistische Gesetz- / gebung ... aufzuheben. / Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Administration / Marschall der Sowjetunion G.K. Shukow

Befehl Nr. 2 der SMAD

In dem Befehl Nr. 2 der Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Administration (SMAD) vom 10. Juni 1945 Berlin wird zunächst über die Besetzung Berlins und die bedingungslose Kapitulation berichtet. Dann folgen die Befehle: „In Anbetracht des oben Ausgeführten befehle ich 1. […] die Schaffung und Tätigkeit aller antifaschistischer Parteien zu erlauben […] 2. […] das Recht zur Vereinigung in freie Gewerkschaften und Organisationen […]3. Alle in den Punkten 1 und 2 erwähnten antifaschistischen Parteiorganisationen / und freien Gewerkschaften […] zu registrieren […]4. […] die Tätigkeit aller in den Punkten 1 und 2 erwähnten Organisationen unter der Kontrolle der Sowjetischen Militärischen Administration […] 5. […] die ganze faschistische Gesetzgebung […] aufzuheben.“ Unterzeichnet vom Obersten Chef der SMAD, Marschall der Sowjetunion Georgij K Schukow und dem Stabschef der SMAD, Generaloberst W.W. Kurasow.

Ort und Zeit:
sowjetische Besatzungszone, Berlin, 10.06.1945
Objektart:
Plakat
Bildnachweis:
Deutsches Historisches Museum; Inventarnr. DG 56/958

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