In dem Befehl Nr. 2 der Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Administration (SMAD) vom 10. Juni 1945 Berlin wird zunächst über die Besetzung Berlins und die bedingungslose Kapitulation berichtet. Dann folgen die Befehle: „In Anbetracht des oben Ausgeführten befehle ich 1. […] die Schaffung und Tätigkeit aller antifaschistischer Parteien zu erlauben […] 2. […] das Recht zur Vereinigung in freie Gewerkschaften und Organisationen […]3. Alle in den Punkten 1 und 2 erwähnten antifaschistischen Parteiorganisationen / und freien Gewerkschaften […] zu registrieren […]4. […] die Tätigkeit aller in den Punkten 1 und 2 erwähnten Organisationen unter der Kontrolle der Sowjetischen Militärischen Administration […] 5. […] die ganze faschistische Gesetzgebung […] aufzuheben.“ Unterzeichnet vom Obersten Chef der SMAD, Marschall der Sowjetunion Georgij K Schukow und dem Stabschef der SMAD, Generaloberst W.W. Kurasow.
- Ort und Zeit:
- sowjetische Besatzungszone, Berlin, 10.06.1945
- Objektart:
- Plakat
- Bildnachweis:
- Deutsches Historisches Museum; Inventarnr. DG 56/958