• Die Große Koalition hat sich auf die Grundzüge der geplanten Ergänzung des Grundgesetzes um eine Notstandsverfassung geeinigt.
  • Die Große Koalition hat sich auf die Grundzüge der geplanten Ergänzung des Grundgesetzes um eine Notstandsverfassung geeinigt.

Dokument Einigung Notstandsverfassung

In seinem Schreiben informiert Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, dass die Koalitionspartner der Großen Koalition im Deutschen Bundestag sich auf die Grundzüge der Notstandsgesetze geeinigt hätten. Anfang März 1967 soll das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf entscheiden, der Deutsche Bundestag soll ihn bis Mitte 1968 verabschieden.

Seit 1958 bestehen Pläne, das Grundgesetz um eine Notstandsverfassung zu ergänzen. Doch erst die Große Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger besitzt die für diese Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Die Bundesregierung legt im September 1966 einen ersten Entwurf vor. Dessen Verfahren erproben 34 Mitglieder von Bundestag und Bundesrat während des NATO-Stabsmanövers "Fallex 66".

Die Einigung auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist schließlich Ergebnis eines Gesprächs von Bundesinnenminister Lücke mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Rainer Barzel, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt und CSU-Landesgruppenchef Richard Stücklein im Februar 1967.

Ort und Zeit:
Bonn, 16. Februar 1967
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Bundesarchiv; B 136 / 3820
Urheber:
Lücke, Paul (Verfasser)

Eingeg. Vorz. BK 21/2

Paul Lücke

Bundesminister des Innern

53 Bonn, 16. Februar 1967

Rheindorfer Strasse 198

Tel. 600 5253

Herrn Bundeskanzler Dr. Kurt Georg Kiesinger

23/2 K [handschriftlich Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger]

Kn 21/2 [handschriftlich Staatssekretär Werner Knieper]

53 Bonn

Bundeskanzleramt

Betr.: Notstandsverfassung

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Gestern abend hatte ich eine Unterredung mit den Herren Fraktionsvorsitzenden Dr. Barzel und Schmidt (Hamburg). Für die CSU nahm Herr Stücklen teil. Der Besprechung lag die sogen. FALLEX-Fassung des Entwurfes der Notstandsverfassung zugrunde, die im September 1966 vor der FALLEX-Übung von der Bundesregierung erstellt worden ist.

Die Besprechung führte zu einer Übereinstimmung in allen grundsätzlichen Fragen der Notstandsverfassung zwischen den Koalitionspartnern. Neue Ressortbesprechungen werden nicht notwendig sein. Die notwendigen letzten Formulierungen werden die Staatssekretäre Prof. Ehmke und Prof. Ernst umgehend vornehmen.

Ich werde danach den Entwurf der Notstandsverfassung so rechtzeitig vorlegen können, daß dieser am 1. März im Kabinett beraten werden kann. Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dankbar, wenn Sie mir dabei Ihre Unterstützung leihen würden.

Ja [handschriftlich Bundeskanzler Kiesinger]

Keine Bedenken [handschriftlich Staatssekretär Knieper]

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Unter den Koalitionspartnern bestand mit mir Übereinstimmung darüber, daß es aus politischen Gründen notwendig ist, die parlamentarische Beratung der Notstandsverfassung vor der Sommerpause 1968 zu beenden. ["Ja", handschriftlich von Bundeskanzler Kiesinger] Mit dieser Beratung soll dann auch die endgültige Verabschiedung der geänderten sogen. einfachen Notstandsgesetze verbunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Lücke [handschriftlich]

lo