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Stimmzettel zur Volkskammerwahl

Die Volkskammer ist theoretisch die gesetzgebende Gewalt in der DDR. Knapp ein Jahr nach Gründung der DDR finden am 15. Oktober 1950 die ersten Volkskammerwahlen statt. Im Abstand von vier, später fünf Jahren werden die Wahlen veranstaltet, bei der die Menschen vorher festgelegte Einheitslisten zu wählen haben. Anhand des Stimmzettels, der sich über die Jahre wenig änderte, können Wahlsystem und faktische Ein-Parteien-Herrschaft in der DDR und damit Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur thematisiert werden.

Für den Unterricht

Beschreiben und vergleichen: Schülerinnen und Schüler können Inhalte und Gestaltung des Stimmzettels der Volkskammerwahl beschreiben. Sie können ihn mit dem Stimmzettel zur Bundestagswahl 1949 vergleichen und Unterschiede benennen.

Wiedergeben und einordnen: Im Artikel "Volkskammer" können Schülerinnen und Schüler die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Volkskammer recherchieren. Sie können zentrale Aussagen zu den Wahlen in der DDR formulieren und mit Hilfe der LeMO-Darstellungen zu Verfassung und Führungsrolle der SED sowie Präsident, Staatsrat, Ministerrat in den Zusammenhang des Herrschaftssystems einordnen.

Beschreiben und interpretieren: Was sollen Wähler in der DDR mit ihrer Stimmabgabe leisten? Schülerinnen und Schüler können das Foto eines Wahllokals in der DDR beschreiben und herausarbeiten, welche Bedeutung die offizielle Propaganda der Zustimmung der Menschen für die Einheitslisten zuschreibt.

Diskutieren: Vielen, die selbst in der DDR gewählt haben, fallen beim Anblick des Stimmzettels sofort die Begriffe "falten gehen" oder "Zettelfalten" ein. Sie werden umgangssprachlich oft als Synonym für das Wählen in der DDR verwendet. Schülerinnen und Schüler können diese Begriffe in Kleingruppen diskutieren und eine These zu deren Bedeutung formulieren.

Für den Museumsbesuch

In der Dauerausstellung des Zeitgeschichtlichen Forums wird der Stimmzettel zur ersten Volkskammerwahl neben einem Stimmzettel zur Bundestagswahl 1949 präsentiert. Die Schülerinnen und Schüler können anhand der Dokumente die Wahlverfahren in der DDR und der Bundesrepublik vergleichen: Wie und für wen geben die Menschen jeweils ihre Stimme ab? Der zugehörige Text hilft, die Fragen zu beantworten.

Die Karikatur „Wer offen seine Meinung sagt“ erklärt aus Sicht der Machthaber, warum die Wählerinnen und Wähler in der DDR keine Kabinen zur Stimmabgabe nutzen sollen. Die Schülerinnen und Schüler können anhand der Quelle nachvollziehen, warum das von den Menschen erwartet wird und wofür sie sich mit ihrer offenen Stimmabgabe angeblich aussprechen.

Anschließend können die Schülerinnen und Schüler diese Begründung für nicht-geheimes Wählen diskutieren und bewerten.

In der Mappe „Widerstand“ lesen die Schülerinnen und Schüler die Geschichte von Hermann Flade, der als 18-Jähriger gegen die ersten Volkskammerwahlen protestiert. Sie können herausfinden, wozu der junge Mann genau aufruft und warum, was ihm vorgeworfen wird und welche Strafe er erhält.

Auf dieser Basis diskutieren die Schülerinnen und Schüler die aus heutiger Sicht unverhältnismäßig harte Strafe. Sie können mutmaßen, was die Machthaber mit dem scharfen Urteil bewirken wollen.

lo