Neben der Volkskammer sind der Präsident bzw. der Staatsrat und der Ministerrat die weiteren zentralen Verfassungsorgane der DDR. Wilhelm Pieck ist der erste und einzige Präsident. Nach seinem Tod wird das Amt abgeschafft und durch den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt ersetzt. Der Ministerrat ist formal die Regierung der DDR. Ihm gehören der Ministerpräsident (ab 1958 als Vorsitzender des Ministerrates bezeichnet), seine Stellvertreter und die Fachminister an. Alle wichtigen Entscheidungen werden allerdings in der SED-Parteiführung getroffen.
Staatsrat
Der Staatsrat setzt sich aus einem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren Mitgliedern zusammen, die von der Volkskammer gewählt werden. Der Vorsitzende vertritt die DDR völkerrechtlich nach außen, die anderen Mitglieder hingegen haben praktisch keinen Einfluss. Erster Staatsratsvorsitzender ist bis 1973 Walter Ulbricht, der zugleich als Erster Sekretär des Zentralkomitees (ZK) das oberste Parteiamt der SED innehat. Unter ihm ist der Staatsrat das einflussreichste staatliche Gremium. Nach Ulbrichts Entmachtung als Sekretär des ZK 1971 verliert der Staatsrat Kompetenzen an den Ministerrat.
Ministerrat
Die 1949 gebildete Regierung der DDR wird ein Jahr später (offiziell 1954) in Ministerrat umbenannt. Ministerpräsident bzw. Ministerratsvorsitzender bleibt bis 1964 Otto Grotewohl. Aufgabe des Ministerrates ist unter anderem, die Grundsätze der Innen- und Außenpolitik auszuarbeiten sowie die Durchführung der Staatspolitik zu leiten. Ab 1952 koordiniert ein von der SED-geführtes Präsidium des Ministerrats dessen Arbeit.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Präsident, Staatsrat, Ministerrat, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/praesident-staatsrat-ministerrat.html
Zuletzt besucht am: 02.11.2024