"Wir werden die schriftliche Fassung des Urteils sorgfältig lesen und prüfen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind", sagte der Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Harald Biermann, nach der Entscheidung des Gerichts.
Das Museum betont nochmals, dass der Weg des Schabowski-Zettels in das Haus der Geschichte klar nachvollziehbar und der Erwerb rechtens zustande gekommen ist.
"Das Haus der Geschichte in Bonn ist der Zeitgeschichte verpflichtet. Wir wollen den Zettel der Öffentlichkeit als herausragendes Dokument des Mauerfalls weiter in unserer Dauerausstellung präsentieren, hier in Bonn", ergänzt Prof. Biermann.