Reise ins andere Land
Damit Beatrice Steven aus Leipzig 1986 ihre Verwandten in Köln besuchen darf, muss sie eine Reihe bürokratischer Hürden überwinden. Ihrem Reiseantrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers beizulegen, ist nur eine davon. Das SED-Regime erlaubt den Menschen in der DDR nur bei "dringenden Familienangelegenheiten" in die Bundesrepublik zu reisen. Nie darf die gesamte Familie in den Westen. Das Risiko einer Flucht ist zu groß. Lediglich für Rentner, Spitzensportler und führende Wissenschaftler gelten niedrigere Hürden. Auch die Reise von West nach Ost ist nicht ganz unkompliziert. Eine vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen seit 1975 herausgegebene Broschüre bietet Bundesbürgern daher praktische Hilfe für ihren DDR-Besuch. Sie informiert etwa über Grenzübergänge und darüber, dass Einreisende zwangsweise D-Mark im Verhältnis 1:1 gegen Ost-Mark eintauschen müssen. Auch dürfen Westdeutsche nur in bestimmten Hotels übernachten. 3,8 Millionen Mal bereisen Westdeutsche 1986 die DDR, rund 244.000 Ostdeutschen erlaubt das SED-Regime die Reise in die Bundesrepublik in Familienangelegenheiten. Beatrice Steven ist eine von ihnen - wie ihr Foto vom Besuch des Bundestags in Bonn beweist.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Reise ins andere Land, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, URL: http://www.hdg.de/lemo/themen/demokratie-und-diktatur/wie-funktioniert-das-nebeneinander/reise-ins-andere-land.html
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