Der Sammlungsbereich „Zahlungsverkehr“ umfasst Gegenstände, die im Zusammenhang mit Geld und der Übertragung von Zahlungsmitteln stehen. Bezahlt werden kann bar, halbbar oder bargeldlos. Gesammelt werden also Geld, Geldersatzmittel und auch mittelbar in diesem Kontext genutzte Objekte, wie zum Beispiel Spardosen, Kreditkarten oder Münzstempel. Diese Objekte zeigen volkswirtschaftliche und individuelle Entwicklungen des Umgangs mit Geld.
Diese Sammlungsgruppe umfasst Geld. Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Sammlung umfasst neben Euros auch in der Vergangenheit gültige gesetzliche Zahlungsmittel wie die Deutsche Mark (DM), die Mark der DDR oder Pfennige. Hinzu kommen Gedenkmünzen und ausländische Währung mit Bezug zur deutschen Geschichte. Bargeld in Form von Banknoten und Münzen spiegelt durch seine alltägliche Verwendung die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, teils auch deren gesellschaftliche Auswirkungen wider.
Notgeld ersetzt in Krisenzeiten fehlende gesetzliche Zahlungsmittel und wird vornehmlich von Städten, Kreisen, Gemeinden, öffentlichen Verbänden und privaten Unternehmen herausgegeben. Bei diesen inoffiziellen Zahlungsmitteln handelt es sich in der Regel um Schein- oder Münzgeld, das aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden kann. Verwendet werden auch Schuldverschreibungen. Notgeld spiegelt brennglasartig Krisen, den Bedarf an Alltäglichem sowie den Verfall von Währungen.
Als Wertmarken bezeichnet man privates Ersatzgeld. Es ist aus unedlen Metallen oder Ersatzstoffen (Pappe, Plastik etc.) hergestellt. Die Marken können sowohl mit dem Wert einer staatlichen Währung versehen sein als auch ohne Wertangabe produziert werden. Sie werden für den Tausch gegen Waren oder Dienstleistungen genutzt. Ein Annahmezwang besteht nicht.
Ein Wertpapier verbrieft ein Vermögensrecht, zumeist in Form einer Urkunde. Wertpapiere sind beispielsweise Aktien, Anleihen oder Investmentfondsanteile. Ursprünglich musste der Inhaber im Besitz einer Urkunde sein, um über das Vermögensrecht verfügen zu können. Inzwischen ist die förmliche Ausstellung einer Urkunde nicht mehr unbedingt erforderlich. Wertpapiere sind geeignet, komplexe wirtschaftliche Prozesse zu visualisieren – wie zum Beispiel die Beteiligung von Kleinanlegern an Unternehmen durch Volksaktien oder die Fusion von Konzernen durch Aktientausch.
Bei bargeldlosen Zahlungen wird nicht Bargeld übergeben, sondern Buchgeld umgebucht. Das Geld existiert dabei nicht materiell. Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind zum einen Überweisungen und Lastschriften, zum anderen zunehmend Geldersatzmittel wie Kredit- oder EC-Karten. Besonders die Zunahme dieses „Plastikgelds“ veranschaulicht massive Veränderungen historisch gewachsener, alltäglicher Gewohnheiten durch technische Entwicklungen.
Zum Sammlungsbereich „Geldnachbildung“ gehören Nachbildungen von Zahlungsmittel, die zur legalen Nutzung produziert werden, wie Spielgeld oder Banknoten mit Werbung. Diese Geldnachbildungen spielen damit, echtem Geld ähnlich zu sehen. Sie versuchen jedoch nicht täuschend echt zu sein. Darin unterscheiden sie sich von Fälschungen gesetzlicher Zahlungsmittel (Geldschein/Münzen), die zur illegalen Verwendung hergestellt werden.
Der Bereich umfasst Objekte, die mittelbar im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr oder Zahlungsmitteln stehen. Hierzu zählen Spardosen, Münzstempel oder Banderolen.