Das Grundgesetz der Bundesrepublik hat verschiedene Wurzeln: Es fußt auf politischen Traditionen und Ideen des 19. Jahrhunderts und zieht Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, föderalen und sozialen Rechtsstaat. Gleich zu Beginn stehen die Grundrechte in 19 Artikeln. Nach der nationalsozialistischen Diktatur wird dadurch ihre besondere Bedeutung betont. Grundrechte gewähren dem Einzelnen unmittelbar geltende und einklagbare Rechte.
Parlament und Föderalismus
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik eine parlamentarische Demokratie, in der alle Gewalt vom Volke ausgeht. Sie wird der Regierung nur für die Dauer einer Wahlperiode übertragen. Bewusst knüpft der Parlamentarische Rat an den Grundrechtekatalog der Reichsverfassung von 1849 an und übernimmt zum Teil sogar Formulierungen. Der Föderalismus ist ein weiteres zentrales Element des Grundgesetzes und beruht auf deutschen Traditionen. Auch Kaiserreich und Weimarer Republik waren Bundesstaaten.
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Länder eigene Verfassungen und Hoheitsrechte und wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Durch den Föderalismus sollen auch Machtkonzentrationen verhindert werden.
Recht- und Sozialstaat
Das Grundgesetz weist die Bundesrepublik auch als sozialen Rechtsstaat aus. Das seit 1883 aufgebaute System staatlicher Sicherungssysteme wird fortgeführt und weiterentwickelt.
Bundesflagge
Ebenfalls festgeschrieben im Grundgesetz ist das Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge. Die schon von der Weimarer Republik verwendeten Farben gehen auf die nationale und liberale Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts zurück.
(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 26.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas: Entstehung der Bundesrepublik: Traditionen der Verfassung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-bundesrepublik-traditionen-der-verfassung.html
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