Die Militärregierungen übertragen den Länderverwaltungen allmählich Vollmachten: gesetzgeberische (Legislative), staatliche Gewalt ausübende (Exekutive) und Recht sprechende (Judikative). Sie schaffen damit Voraussetzungen für eine demokratische Legitimierung. In den Ländern finden 1946/47 erste freie Wahlen statt. Verfassungen werden in der amerikanischen, französischen und britischen Besatzungszone durch Volksentscheid in Kraft gesetzt, in der sowjetischen Zone durch die Länderparlamente.
Sowjetische Besatzungszone
In der Sowjetischen Besatzungszone finden im Hebst 1946 Kreis- und Landtagswahlen statt. Dabei kommt es allerdings zu zahlreichen Eingriffen der Sowjetischen Militärregierung. Bei den Landtagswahlen am 20. Oktober 1946 wird die SED zwar stärkste Partei, bleibt mit insgesamt 47,5 % aber weit hinter den Erwartungen der Militärregierung zurück. CDU und LDP sind zusammen ähnlich stark wie die SED. Bis 1990 bleiben dies die einzigen demokratischen Wahlen in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR.
Westzonen
In den westlichen Besatzungszonen führen die Landtagswahlen von 1946/47 zu regional sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Absolute Mehrheiten erringen lediglich die CSU in Bayern, die CDU in Württemberg-Hohenzollern und in Baden sowie die Christliche Volkspartei (CVP) im Saarland. In Berlin finden am 20. Oktober 1946 Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Es bleiben die einzigen freien Wahlen vor der Spaltung der Stadt, die im gesamten Stadtgebiet stattfinden.
(db, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 10.10.2014
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Blume, Dorlis/Würz, Markus: Erste Wahlen, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/neuanfaenge/erste-wahlen.html
Zuletzt besucht am: 21.12.2024