Nachkriegsjahre > Doppelte Staatsgründung

Entstehung der DDR: Gesamtdeutscher Anspruch

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) vertritt nach außen einen gesamtdeutschen Anspruch. In ihrer Propaganda erklärt die SED-Parteiführung das Ziel, Deutschland wiederzuvereinen. Tatsächlich will die SED ihre Macht für ein wiedervereinigtes Deutschland nicht aufgeben.

Hymne und Flagge

Symbolisch zeigt sich der gesamtdeutsche Anspruch der DDR in der Nationalhymne und -flagge. Sofort nach der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 erteilt das Zentralkommitee der SED dem Dichter und späteren Kulturminister Johannes R. Becher den Auftrag, eine Hymne zu schreiben. Das von Becher verfasste dreistrophige Lied "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt" wird von Hanns Eisler vertont. Heißt es im Text-Entwurf in der ersten Strophe noch "heilig Vaterland", wird daraus später "Deutschland, einig Vaterland". Als Farben der Nationalflagge wählt die DDR, wie die Bundesrepublik, Schwarz-Rot-Gold. Beide deutsche Staaten haben somit die gleiche Fahne. Erst 1959 fügt die DDR ihr Staatswappen hinzu: Hammer und Zirkel umgeben von einem Ährenkranz.

Spätestens seit dem Mauerbau von 1961 ist die Hymne für die SED jedoch problematisch. Das Bekenntnis zu "Deutschland, einig Vaterland" passt nicht zur eigenen Politik der Abgrenzung. Der Text wird daher seit Anfang der 1970er Jahre bis zum Ende der DDR offiziell nicht mehr gesungen. Lediglich die Melodie von Eisler kommt noch zur Aufführung.

(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.09.2014
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Entstehung der DDR: Gesamtdeutscher Anspruch, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-ddr-gesamtdeutscher-anspruch.html
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