Nachkriegsjahre > Doppelte Staatsgründung

Entstehung der Bundesrepublik: Parlamentarischer Rat und Grundgesetz

Der Parlamentarische Rat tritt am 1. September 1948 in Bonn zusammen. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind zuvor von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt worden. CDU/CSU und SPD stellen je 27 Abgeordnete, die FDP fünf, DP, KPD und Zentrum je zwei Delegierte. Die fünf Abgeordneten aus den Westsektoren Berlins haben nur beratende Stimmen. Aufgabe des Parlamentarischen Rates ist es, eine Verfassung für den westdeutschen Staat auszuarbeiten. Aufgrund der Sorge, die Spaltung Deutschlands zu vertiefen, soll als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz" entworfen werden.

Beratungen

Die Erfahrung mit dem "Dritten Reich" prägt die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Gefahren des Totalitarismus sollen für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden. Grundlage der Beratungen ist ein Verfassungsentwurf, den ein Ausschuss im Auftrag der Ministerpräsidenten im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet hat. Umstritten ist unter den Ratsmitgliedern besonders die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzordnung.

Väter und Mütter des Grundgesetzes

Entscheidenden Anteil an der Ausarbeitung des Grundgesetzes hat Carlo Schmid (SPD), der Vorsitzende des Hauptausschusses. Präsident des Parlamentarischen Rates ist Konrad Adenauer (CDU). Auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) gehört dem Gremium an. Neben den 61 männlichen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates wirken auch vier Frauen an der Gestaltung des Grundgesetzes mit. Elisabeth Selbert (SPD) und Friederike (Frieda) Nadig (SPD) setzen gegen den anfänglich heftigen Widerstand auch aus der eigenen Partei die Aufnahme des 2. Absatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes durch: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".

Gründung der Bundesrepublik

Der Parlamentarische Rat beschließt am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz. Auch die Besatzungsmächte stimmen ebenso zu wie die Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichen, tritt es auch in Bayern in Kraft. Am 23. Mai 1949 wird es in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet.

(ag, lb, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 26.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Lepper-Binnewerg, Antoinette/Würz, Markus: Entstehung der Bundesrepublik: Parlamentarischer Rat und Grundgesetz, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-bundesrepublik-parlamentarischer-rat-und-grundgesetz.html
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