Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 7. Oktober 1949 orientiert sich in vielen Passagen an der Verfassung der Weimarer Republik und zum Teil auch an der Paulskirchenverfassung von 1849. 80 der 144 Artikel weisen Ähnlichkeiten auf. Laut Verfassung ist die DDR ein föderaler Rechtsstaat, eine parlamentarische Demokratie, in der die Volkskammer das oberste Organ ist. Für die Staatspraxis bleiben diese Bestimmungen allerdings ohne Bedeutung. Die reale Herrschaft übt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) aus. Zudem füllen SED-Mitglieder die entscheidenden Stellen in Regierung und Verwaltung aus.
Einparteiendiktatur
Die SED verfolgt einen marxistisch-leninistischen Kurs, in dem die kommunistische Partei die Staats- und Rechtsentwicklung vorgibt. Laut Verfassung gestaltet der Ministerpräsident die Regierungspolitik nach Maßgaben, die die Volkskammer aufstellt. Tatsächlich bestimmt die Führung der SED den Regierungskurs. Auch die Justiz ist in der Praxis nicht an Verfassung und Recht gebunden, sondern an Parteibeschlüsse. Die in der Verfassung festgelegten Freiheiten der Kunst, der Wissenschaft und der Lehre existieren nicht und auch die niedergeschriebenen Grundrechte der Ostdeutschen sind im Grunde nicht gewährleistet.
Demokratischer Deckmantel
Bereits 1945 hat Walter Ulbricht die Maxime ausgegeben: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." Unter dem Deckmantel der Demokratie entsteht in der DDR die Einparteiendiktatur der kommunistischen SED.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.09.2014
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Entstehung der DDR: Verfassung und Führungsrolle der SED, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-ddr-verfassung-und-fuehrungsrolle-der-sed.html
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