Der "2. Deutsche Volksrat" beschließt am 7. Oktober 1949 die DDR-Verfassung und gründet so die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Zugleich ernennt sich der Volksrat selbst zur provisorischen Volkskammer. Hauptstadt der DDR ist (Ost-)Berlin.
Anweisung zur Staatsgründung
Der Beschluss zur Staatsgründung ist in Moskau gefallen. Mitte September 1949 reisen die SED-Politiker Wilhelm Pieck, Otto Grotewohl und Walter Ulbricht dorthin, um mit dem sowjetischen Diktator Josef Stalin die Lage nach der Gründung der Bundesrepublik zu besprechen. Ende September erhalten sie eine Anweisung des Moskauer Politbüros, welche die "Bildung einer provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik" vorsieht.
Provisorische Volkskammer
In der provisorischen Volkskammer stellt die SED mit 96 Abgeordneten die stärkste Fraktion. Die endgültigen Wahlen zur Volkskammer werden um ein Jahr verschoben und sollen im Oktober 1950 stattfinden. Am 11. Oktober 1949 wählt die provisorische Volkskammer Wilhelm Pieck zum Staatspräsidenten. Otto Grotewohl wird mit der Regierungsbildung beauftragt. Seine Stellvertreter sind Walter Ulbricht (SED), Hermann Kastner (LDPD) und Otto Nuschke (CDU).
Sowjetische Kontrollkommission
Die Sowjetische Militäradministration übergibt ihre Funktionen an die Regierung der DDR. Sie löst sich auf und wird durch die Sowjetische Kontrollkommission ersetzt.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 22.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Entstehung der DDR: provisorische Volkskammer, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-ddr-provisorische-volkskammer.html
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