Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) steht allen europäischen Staaten offen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zur Erweiterung der europäischen Einigung führt die EU zahlreiche Beitrittsverhandlungen, besonders mit Staaten Osteuropas. Zwischen 1995 und 2013 nimmt sie sechzehn neue Mitglieder auf. Die Erweiterungen werfen die Frage nach den Grenzen Europas und der Zukunft der EU auf.
Beitrittskriterien
Die EU-Staats- und Regierungschef legen im Juni 1993 in Kopenhagen Kriterien fest, die Beitrittskandidaten für eine EU-Mitgliedschaft erfüllen müssen. Dazu zählen Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Minderheitenschutz, eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft und die Übernahme des EU-Rechts.
Erweiterungen
Österreich, Schweden und Finnland treten Anfang 1995 der EU bei. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern gehören ab 1. Mai 2004 zur EU. Bulgarien und Rumänien kommen am 1. Januar 2007 hinzu. Seit dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 umfasst die Europäische Union 28 Mitgliedsstaaten. Die große Anzahl der Mitgliedsstaaten erschwert es jedoch zunehmend, Entscheidungen innerhalb der EU zu treffen und macht eine Reform notwendig.
Türkei
Innerhalb der EU umstritten ist ein möglicher Beitritt der Türkei. Ist die Türkei ein europäisches Land? Kritiker betonen deren islamische Prägung, während Europa ein christliches Wertefundament habe. Auch stünden Menschenrechtsverletzungen einem Beitritt entgegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa befürwortet eine „privilegierte Partnerschaft“ zwischen Türkei und EU anstatt einer Vollmitgliedschaft.
(ap) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.04.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Petschow, Annabelle: EU-Erweiterungen, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/deutschland-in-europa-und-der-welt/eu-erweiterungen.html
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