Das Ende des Ost-West-Konflikts verändert die Anforderungen an die deutsche Sicherheitspolitik. Deutschlands Verbündete fordern, dass das geeinte Deutschland seine militärische Selbstbeschränkung aufgibt und sich international an bewaffneten Einsätzen zur Friedenssicherung beteiligt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts klärt 1994 die Bedingungen für Bundeswehreinsätze im Ausland.
Humanitäre Hilfe
Jahrzehntelang ist das Einsatzgebiet der Bundeswehr auf das Gebiet der NATO-Partner beschränkt. Nur mit humanitären Einsätzen leistet sie auch außerhalb Hilfe. Im Zweiten Golfkrieg 1991 beteiligt sich die Bundesrepublik an Kosten und Logistik der internationalen Allianz gegen den Irak. In Somalia 1992 und in Kambodscha 1994 nimmt die Bundeswehr mit Sanitätstruppen erstmals an Missionen der Vereinten Nationen teil.
„out-of-area-Urteil“
Kann Deutschland nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Soldaten in Auslandskampfeinsätze senden? Öffentlichkeit und Politik in Deutschland diskutieren Anfang der 1990er, ob eine Bundeswehrbeteiligung an Militäreinsätzen außerhalb des NATO-Gebiets mit dem Grundgesetz vereinbart ist. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Juli 1994, dass „out-of-area“-Einsätze im Rahmen von Militärbündnissen zum Ziel der Friedenssicherung nicht verfassungswidrig sind. Eine Entsendung der Bundeswehr muss jedoch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Einsätze
Nach Zustimmung des Parlaments beteiligen sich Bundeswehrsoldaten an den „Peacekeeping“-Mission der NATO in Bosnien-Herzegowina (1995-2004) sowie im Kosovo (1999). Besonders nach dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr bleiben Auslandseinsätze ein Thema innenpolitischer Debatten.
(koi) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 22.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Koischwitz, Svea: Friedenssicherung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/deutschland-in-europa-und-der-welt/friedenssicherung.html
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