Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) vereinbaren am 31. August 1990 im Einigungsvertrag den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion besiegeln sie die staatliche Einheit Deutschlands mit dem Einigungsvertrag. Er tritt am 3. Oktober 1990 in Kraft. Deutschland ist nach über vierzig Jahren der Teilung geeint.
Diskussionen im Osten
Hitzig diskutieren die Parteien in der DDR über Wiedervereinigung, ein geeignetes Einheitsdatum und das Wahlgesetz für den ersten gesamtdeutschen Bundestag. Die Volkskammer beschließt am 23. August 1990 mit 294 von 400 Stimmen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Bundestag wie Volkskammer verabschieden am 20. September 1990 das rund 900 Seiten umfassende Vertragswerk.
Regelungen
Unzählige Anpassungen und Regelungen sind notwendig, um das politische und rechtliche System Westdeutschlands auf Ostdeutschland zu übertragen. Sie betreffen etwa Parlament, Justiz, Verwaltung, Verkehr, Post, Telekommunikation, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Berlin wird wieder Hauptstadt Deutschlands. Ob Parlament und Regierung umziehen, soll der Bundestag später entscheiden. Auch erklärt der Vertrag den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag. Zeitgleich mit dem Einigungsvertrag tritt das Ländereinführungsgesetz in Kraft. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entstehen als neue Bundesländer im Osten.
Einigungsfeier
Die offiziellen Feierlichkeiten zur Deutschen Einheit finden am 2./3. Oktober 1990 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin statt. Hunderttausende Menschen feiern um Mitternacht. Bundespräsident Richard von Weizsäcker erklärt: "Die Form der Einheit ist gefunden. Nun gilt es, sie mit Inhalt und Leben zu erfüllen".
(ap) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 26.06.2020
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Petschow, Annabelle: Einigungsvertrag, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/weg-zur-einheit/einigungsvertrag.html
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