Nach der Bundestagswahl 1998 bilden SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die erste rot-grüne Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie verspricht eine umfassende Modernisierung der Bundesrepublik. Bis 2001 setzt sie erste Reformen um, die selbst innerhalb der Regierungsparteien zum Teil umstritten sind.
Neue Gesetze
Erfolgreiche erste Schritte der rot-grünen Koalition sind eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts von 1913 im Jahr 2000 und das Zuwanderungsgesetz im Jahr 2004. Die Frage einer doppelten Staatsangehörigkeit entzündet dabei eine emotionale innenpolitische Debatte. Ähnlich erregt das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft 2001 die Gemüter. Es ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eine eheähnliche Verbindung. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich besonders für den Atomausstieg, der 2002 beschlossen wird, und die Förderung erneuerbarer Energien ein.
Wirtschaft
In einem "Bündnis für Arbeit" will Schröder zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern Arbeitsplätze schaffen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken. Hierzu senkt die Koalition auch Steuern und entlastet so Unternehmen. Zugleich verteuert sie umweltbelastenden Energieverbrauch. Im Streit über den wirtschaftsfreundlichen Kurs der Regierung verlässt Finanzminister Oskar Lafontaine (SPD) 1999 die Bundesregierung. Eine notwendige Reform der Arbeitsmarkts und des Sozialstaates stößt Bundeskanzler Schröder 2003 mit der Agenda 2010 an.
(koi) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 26.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Koischwitz, Svea: Erste rot-grüne Reformen, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/baustelle-deutsche-einheit/erste-rot-gruene-reformen.html
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