Zeitgleich mit der Deutschen Einheit vertieft sich auch die europäische Integration. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993 schließen sich zwölf europäische Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, zur Europäischen Union (EU) zusammen. Sie treffen zukünftig in bestimmten Politik- und Wirtschaftsbereichen gemeinsame Entscheidungen. Die Idee einer staatlichen Einheit Europas findet keine Mehrheit.
Maastrichter Vertrag
Der Vertrag von Maastricht führt die Verträge der Europäischen Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM) und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) fort. Mit der EU verdichten die Mitgliedsstaaten ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Dazu gehört auch der freie Personenverkehr. Zudem beschließen sie, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu betreiben. Der Vertrag enthält zudem einen Plan zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung.
Amsterdamer Vertrag
Der seit Anfang Mai 1999 gültige Amsterdamer Vertrag reformiert die EU. Das EU-Parlament erhält mehr Mitspracherecht und die EU-Staaten vertiefen ihre polizeiliche Zusammenarbeit in der Asyl- und Einwanderungspolitik. Zudem schaffen sie das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Durch die Übernahme des Schengener Abkommens in den Vertrag können Menschen aus EU-Staaten ohne Grenzkontrollen innerhalb der EU reisen.
Erweiterungen
Die EU ist offen für neue Mitgliedsstaaten, wenn diese bestimmte wirtschaftliche, rechtliche und verfassungsmäßige Voraussetzungen erfüllen. In mehreren Erweiterungen treten Staaten, vor allem aus Osteuropa, der EU bei.
(ap) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 11.03.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Petschow, Annabelle: Europäische Union, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/deutschland-in-europa-und-der-welt/europaeische-union.html
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