Die Anfänge des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland reichen bis in die Zeit der Studentenunruhen 1968/69 zurück. Schon während der Studentenrevolte sehen extremistische Gruppierungen "Gewalt gegen Sachen" als legitimes Mittel an, um Veränderungen des "etablierten Systems" herbeizuführen. Im Untergrund bauen Andreas Baader und die Studentin Gudrun Ensslin sowie die Journalistin Ulrike Meinhof 1970 die Rote Armee Fraktion (RAF) auf. Bei ihrem Kampf gegen das "imperialistische Herrschaftssystem" der Bundesrepublik nimmt die RAF ganz bewußt Gewalt gegen Menschen in Kauf.
Die RAF will Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durch Terroranschläge erschüttern. Sie orientiert sich dabei an Konzepten der südamerikanischen Stadtguerilla, entwickelt für den Kampf gegen Militärdiktaturen. Als Reaktion auf den Terror der RAF soll sich der Staat in einen Polizeistaat verwandeln. Den Angriff auf den Rechtsstaat beantwortet die Bundesregierung mit großangelegten Fahndungen und Anti-Terrorismus-Gesetzen. Regierungskoalition und Opposition arbeiten dabei eng zusammen. So gehören dem zeitweilig gebildeten Krisenstab unter Vorsitz von Bundeskanzler Helmut Schmidt immer auch Vertreter der CDU/CSU-Opposition an.
Im Juni 1972 gelingt der Polizei die Verhaftung aller führenden Köpfe der ersten RAF-Generation. Die Terroranschläge gehen jedoch weiter. Ihren Höhepunkt erreicht die Terrorwelle 1977 mit der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback (1920-1977) und von Jürgen Ponto (1923-1977), dem Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank sowie der Entführung und späteren Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Gleichzeitig entführen palästinensische Terroristen die Lufthansa-Maschine "Landshut" in die somalische Hauptstadt Mogadischu. Dort wird das Flugzeug jedoch von einer Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes - der GSG 9 - gestürmt und die Geiseln unverletzt befreit.
Zur strafrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus kommt es vor allem von 1975 bis 1977 in Stuttgart-Stammheim. Unter außerordentlichen Sicherheitsvorkehrungen findet dort der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe (1944-1977) statt. Die Angeklagten werden im April 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuvor hatte Meinhof Selbstmord verübt. Nach der gescheiterten Entführung der "Landshut" begehen die drei übrigen Terroristen am 18. Oktober 1977 in ihren Zellen Selbstmord.
(ag, reh) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 20.10.2017
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Haunhorst, Regina: Linksterrorismus: Rote-Armee-Fraktion, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-krisenmanagement/linksterrorismus-rote-armee-fraktion.html
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