Das Fernsehen - erst nur in Schwarz-weiß, ab 1967 in Farbe - wird in den 1960er Jahren zum wichtigsten Massenmedium: 1965 gibt es bereits 11,4 Millionen Fernsehgeräte. Zunächst steht dem Zuschauer nur das Programm der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands) zur Verfügung, das ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen) geht erst 1963 auf Sendung. Das Publikum wünscht sich vor allem Unterhaltungssendungen. Neben Krimis wie dem "Kommissar" mit Erik Ode (1910-1983), Familienserien und Fernsehshows werden mit "Monitor" und "Panorama" aber auch politische Magazine präsentiert, die wegen ihrer kritischen Berichterstattung manchem Politiker ein Dorn im Auge sind.
Die ARD als das erste öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland kann seit 1954 bundesweit empfangen werden. 1963 beginnt das ZDF nach Abschluss eines Staatsvertrags der Länder mit der bundesweiten Programmausstrahlung. Zuvor hatte Bundeskanzler Adenauer versucht, durch Gründung einer kommerziellen "Deutschland-Fernsehen GmbH" einen Fernsehsender zu schaffen, der unter der Aufsicht der Bundesregierung stehen sollte. 1961 erklärt das Bundesverfassungsgericht die "Deutschland-Fernsehen GmbH" jedoch für verfassungswidrig, weil sie die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Rundfunkfreiheit gefährde. Zwischen 1964 und 1969 beginnen die einzelnen Rundfunkanstalten der ARD mit der Ausstrahlung Dritter Programme.
(ahw, reh) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 05.05.2003
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Hinz-Wessels, Annette/Haunhorst, Regina: Fernsehen, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/bundesrepublik-im-wandel/fernsehen.html
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