Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er besteht anfangs aus 43 Mitgliedern sowie 4 Vertretern aus West-Berlin (Stimmrecht bis 1990 eingeschränkt). Die Landesregierungen können entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Bundesländer zwischen drei und fünf Mitglieder in den Bundesrat entsenden. Je nachdem, welche Parteien die Landesregierungen bilden, können sich in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheiten ergeben. Der Bundesratspräsident ist nach dem Grundgesetz zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Bundesrat und Landesvertretungen
Der Bundesrat kommt am 7. September 1949 im Bonner Bundeshaus zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zum ersten Präsidenten des Bundesrates wird der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), gewählt. Um parteipolitischen Streit um das Amt zu vermeiden, verständigen sich die Ministerpräsidenten der Länder im Königsteiner Abkommen von 1950 auf jährlich wechselnde Präsidentschaften des Bundesrates. Um ihre Mitwirkung an der Gesetzgebung besser zu gestalten, schaffen die Länder eigene Landesvertretungen in Bonn. Bundeskanzler Konrad Adenauer richtet 1949 ein Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats ein, um den Informationsaustausch mit den Ländern sicherzustellen.
Konflikte
Bei Konflikten zwischen Bundestag und Bundesrat kann von beiden Seiten der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Ein Dauerstreitpunkt ist die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern oder die Bildungspolitik, die in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Parteipolitik spielt im Bundesrat anfänglich eine untergeordnete Rolle. So trägt die Länderkammer beispielsweise die außenpolitischen Weichenstellungen der Regierung Adenauer mit, wie etwa den Deutschland- und den EVG-Vertrag.
(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 17.10.2014
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Bund und Länder, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bund-und-laender.html
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