Das Grundgesetz schreibt in Artikel 4, Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung fest: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Mit Gründung der Bundeswehr wird deshalb auch die Möglichkeit zum Wehrersatzdienst geschaffen. 1960 tritt das Ersatzdienstgesetz in Kraft. Der "Zivildienst" setzt sich als Alternative zum Kriegsdienst durch.

"Zivildienst"

Die ersten 28 Zivildienstleistenden treffen 1961 in den Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel bei Bielefeld ein. In den ersten Jahren sind es noch relativ wenige, die den Kriegsdienst ablehnen. Vietnam-Krieg, Studentenbewegung und Außerparlamentarische Opposition lassen die Verweigerungen jedoch stark ansteigen. 1973 sind er bereits rund 35.000 Wehrpflichtige jährlich. Kriegsdienstverweigerer müssen bis in die 1980er Jahre vor einem Prüfungsausschuss ihre Gewissensgründe darlegen.

Anfänglich werden die Zivildienstleistenden noch als "Drückeberger" und "Feiglinge" diffamiert. Mit der Zeit wandelt sich das Bild. Der am Gemeinwohl der Gesellschaft orientierte Zivildienst etabliert sich und wird in vielen sozialen Einrichtungen unentbehrlich.

(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 11.01.2017
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Ziviler Ersatzdienst, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/ziviler-ersatzdienst.html
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