Geteiltes Deutschland: Gründerjahre

Erinnerung und Wiedergutmachung

Die beiden deutschen Staaten gehen unterschiedlich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit um. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sieht sich nicht als Nachfolgerin des "Dritten Reiches", sondern in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes. Im Gegensatz zu Westdeutschland lehnt sie es ab, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und es findet keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus statt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit dem Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen und Entschädigungsgesetzen zur Herstellung ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland bei - wenngleich zahlreiche Opfer wie Kommunisten, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter oder ausländische KZ-Häftlinge noch ausgeschlossen bleiben.

Luxemburger Abkommen

Mit der Unterzeichnung des "Luxemburger Abkommens" 1952 verpflichtet sich die Bundesrepublik zu Wiedergutmachungszahlungen an Israel und jüdische Organisationen. Der Vertrag findet im Bundestag eine Mehrheit dank des Engagements von Bundeskanzler Adenauer und der vorbehaltlosen Unterstützung durch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Das SED-Regime zahlt zwar Reparationen an die Sowjetunion. Wiedergutmachung gegenüber Israel lehnt sie jedoch ab, weil der neue "antifaschistische" Staat vollständig mit der Vergangenheit gebrochen habe.

Zentralrat der Juden und Bund der Vertriebenen

Die in der Bundesrepublik nach Kriegsende verbliebenen Juden bilden 1950 den Zentralrat der Juden als ihre Interessenvertretung. Erster Vorsitzender wird Heinz Galinski.

Opfer des Krieges sind auch die rund 12 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen. Sie schließen sich zu Verbänden und Landsmannschaften zusammen, die sich 1957 im Bund der Vertriebenen (BdV) organisieren. Dank der hohen Mitgliederzahl und der starken Verankerung im Bundestag können die Vertriebenenorganisationen zeitweise großen Einfluss auf die politischen Entscheidungsprozesse nehmen.

Widerstandstraditionen

Beide deutsche Staaten berufen sich auf den Widerstand gegen den Nationalsozialismus, wenn auch auf völlig unterschiedliche Weise. Die Bundesrepublik würdigt vor allem die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. In der DDR werden die "Kämpfer gegen den Faschismus" aus den Reihen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) als vorbildhaft hervorgehoben.

(ahw, reh, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Hinz-Wessels, Annette/Haunhorst, Regina/Würz, Markus: Erinnerung und Wiedergutmachung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung.html
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