Die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) schließen am 20. September 1955 in Moskau einen Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen ab. Beide Staaten sichern sich völlige Gleichberechtigung, gegenseitige Achtung der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten zu. Die Sowjetunion erkennt damit juristisch die volle Souveränität der DDR an. Politische, militärische und wirtschaftliche Abhängigkeiten des SED-Regimes von der Sowjetunion bleiben jedoch bestehen.

Abhängigkeit von der Sowjetunion

Die UdSSR löst daraufhin die Hohe Kommission der Sowjetunion auf und setzt die Anordnungen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland sowie des Alliierten Kontrollrates aus der Zeit vor 1948/49 außer Kraft. Die volle Souveränität der DDR besteht jedoch auf dem Papier und ist in der Realität weiterhin eingeschränkt. Das SED-Regime bleibt weiterhin stark abhängig von der Sowjetunion, die auch künftig politische Weisungen an das SED-Politbüro erteilt. Die Wirtschaft der DDR hängt an der des "Bruderstaates".

Truppenstationierungen

Auch nach Abschluss des Vertrages bleiben sowjetische Truppen "zeitweilig" im Land. 1957 schließen beide Staaten einen Vertrag über die Truppenstationierungen ab, der "im Fall des Bedrohung der Sicherheit" ein Eingreifen der sowjetischen Armee in der DDR ermöglicht.

(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Freundschaftsvertrag, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/freundschaftsvertrag.html
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