Mit Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wird die Bundesrepublik Deutschland weitgehend souverän. Das Besatzungsstatut wird aufgehoben, die Alliierte Hohe Kommission löst sich auf, aus den Hohen Kommissaren werden Botschafter. Nur wenige Tage später tritt die Bundesrepublik den Militärallianzen Westeuropäische Union (WEU) und NATO bei und schafft damit die Voraussetzungen für den Aufbau einer eigenen Armee.
Wiederbewaffnung
Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft suchen die Westmächte zusammen mit der Bundesrepublik einen neuen Weg für einen deutschen Beitrag zur Verteidigung der westlichen Welt. Die Londoner Neun-Mächte-Konferenz findet Ende September 1954 eine Lösung: Die Bundesrepublik tritt den Militärallianzen NATO und WEU bei und verzichtet auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen. Im Gegenzug erhält sie ihre Souveränität.
Pariser Verträge
Diese Regelungen werden in den sogenannten Pariser Verträgen festgeschrieben: Im leicht veränderten Deutschlandvertrag die Aufhebung des Besatzungsstatutes und die Verleihung der Souveränität, in weiteren Verträgen der Beitritt der Bundesrepublik zur WEU und zur NATO. Die Westmächte behalten jedoch ihre Rechte und Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes. Für die deutsche Einheit 1990 wird daher ihre Zustimmung benötigt. Außerdem wird zwischen Deutschland und Frankreich noch das Saarstatut ausgehandelt. Am 23. Oktober 1954 wird das Vertragspaket in Paris unterzeichnet.
Die Pariser Verträge werden am 27. Februar 1955 durch den Bundestag ratifiziert und treten am 5. Mai 1955 in Kraft. Allerdings sind sie innenpolitisch heftig umstritten.
(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.04.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Souveränität, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel//geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/souveraenitaet.html
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